期刊名称:MONATSSCHRIFT FUR KRIMINOLOGIE UND STRAFRECHTSREFORM
期刊简介(About the journal)
投稿须知(Instructions to Authors)
编辑部信息(Editorial Board)
About the journal

Die Monatsschrift f黵 Kriminologie und Strafrechtsreform ist ein zentrales Forum f黵 Forschungen und Rechtspolitik auf den Feldern der Kriminalit鋞 und Kriminalit鋞skontrolle im deutschsprachigen Raum. Sie spiegelt die gesamte Bandbreite der Disziplinen wider, die zu kriminologischer Forschung beitragen: Psychologie, Soziologie, Psychiatrie, Rechtswissenschaften, Rechts- und Kriminalpolitik, Wirtschafts-, Bildungswissenschaften, 謐onomie, Geschichte, Medizin, Forensik usw. Diese Bandbreite wird teilweise auch im Beirat der Monatsschrift sichtbar. Die Zeitschrift hat zum Ziel, ihre Leser 黚er die neuesten kriminologischen Forschungsergebnisse und krimininalpolitischen Entwicklungen zu informieren.
Grunds鋞zlich sind die Beitr鋑e in deutscher Sprache. Gleichwohl werden auch englische Artikel ver鰂fentlicht, besonders in den in ca. Ein-Jahres-Abst鋘den publizierten Spezial- bzw. Themenheften, die mehr oder weniger ausl鋘dische Forschungen beinhalten.
Die Monatsschrift bestand im Jahre 2004 100 Jahre. Seit 2006 ver鰂fentlicht sie ausschlie遧ich Beitr鋑e im Rahmen des Peer Review. Mit Heft 1 des Jahres 2009 ist die Zeitschrift in den Social Sciences Citation Index (SSCI) aufgenommen worden.
Die Monatsschrift erscheint mit sechs Heften pro Jahr. Etwa j鋒rlich wird ein Heft als Schwerpunktheft ausgewiesen, das aus dem Kreis der Herausgeber und Beir鋞e gestaltet wird.
Instructions to Authors
Die Monatsschrift f黵 Kriminologie und Strafrechtsreform (Abk黵zung: MschrKrim) ist kriminologisch und kriminalpolitisch ausgerichtet und spiegelt die Bandbreite aller Disziplinen wider, die zu kriminologischer Forschung beitragen. Die Zeitschrift unterliegt dem Peer Review Verfahren und ist seit Januar 2009 in den Social Sciences Citation Index aufgenommen worden.
Die Zeitschrift erscheint in sechs Heften pro Jahr im Februar (1), April (2), Juni (3), August (4), Oktober (5) und Dezember (6) mit einem Heftumfang von ca. 80 Seiten. Gelegentlich k鰊nen zwei Hefte als Doppelheft erscheinen. Heft 1 eines neuen Jahrgangs enth鋖t das Register f黵 das zur點kliegende Jahr mit Inhalts-, Namens- und Sachverzeichnis.
Pro Jahr wird ein Heft als Schwerpunktheft gestaltet. Co-Herausgeber sind jeweils ein oder mehrere Beiratsmitglieder der Monatsschrift.
1. Art und Umfang von Beitr鋑en
Die MschrKrim publiziert in erster Linie deutschsprachige Beitr鋑e aus dem Gesamtgebiet der Kriminologie und ihrer Nachbardisziplinen. In Einzelf鋖len werden auch englischsprachige Beitr鋑e ver鰂fentlicht, wenn es sich um einen Originalbeitrag eines Native Speaker handelt.
Die MschrKrim f黨rt u.a. die Rubriken: Artikel, (Tagungs-)Berichte, Forum und Buchbesprechungen.
1.1 Artikel
In dieser Rubrik erscheinen
- empirische Arbeiten, die erstmalig ver鰂fentlicht werden. In diesen werden Theorie, Methode, Ergebnisse und Interpretation des wissenschaftlichen Vorgehens dargestellt;
- grundlegende theoretische Beitr鋑e, in denen Konzepte, Modelle oder Theorien dargestellt, kritisiert oder weiterentwickelt werden, um bekannte Ph鋘omene zu erkl鋜en oder weitere Untersuchungen anzuregen;
- methodische Arbeiten zu Untersuchungs-, Erhebungs- und Auswertungsverfahren;
- 躡ersichtsartikel und Sammelreferate, die fundiert und verst鋘dlich den gegenw鋜tigen Stand von Forschungsprogrammen und -feldern zusammenfassend darstellen;
- Forschungen aus anderen L鋘dern.
Die Artikel unterliegen dem Peer Review Verfahren (anonyme Beurteilung durch zwei externe Gutachter) und d黵fen 15 Manuskriptseiten (12 Punkt, einzeilig; siehe unter 3.) nicht 黚erschreiten.
1.2 (Tagungs-)Berichte
Die Berichte 黚er Tagungen, Workshops, Kolloquien u.? sind auf 3 Manuskriptseiten beschr鋘kt. Dabei soll der Autor seinen Bericht auf die wichtigsten und vor allem neuen Erkenntnisse und Inhalte der Tagung beschr鋘ken. In einem Res黰ee wird eine Beurteilung bzw. Bestandsaufnahme der Tagung abgegeben.
1.3 Forum
Unter der Rubrik Forum erscheinen Beitr鋑e, die in komprimierter Form 黚er kleinere Projekte, mitteilenswerte Zwischenergebnisse von noch laufenden Untersuchungen oder Vorinformationen geplanter Untersuchungen berichten. Hier sollen vor allem auch junge Wissenschaftler zu Wort kommen.
Manuskripte zu 凢orum" unterliegen grunds鋞zlich nicht dem Peer Review Verfahren und sollen 6 Manuskriptseiten (12 Punkt, einzeilig; siehe unter 3.) nicht 黚erschreiten.
1.4 Buchbesprechungen
Bereits fertiggestellte Rezensionen bzw. Rezensionsvorschl鋑e k鰊nen bei der Redaktion (u.auerbach@mpicc.de) eingereicht werden. W黱schenswert sind nur Rezensionen von B點hern mit aktuellem Erscheinungsjahr. Die Buchbesprechungen werden nach Absprache mit der Schriftleitung ver鰂fentlicht. Die Redaktion stellt dem Rezensenten ein kostenloses Besprechungsexemplar zur Verf黦ung. Buchbesprechungen sollen 3 Manuskriptseiten nicht 黚erschreiten und innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Buches abgegeben werden.
2. Manuskripteinreichung
Manuskripte k鰊nen per Mail an u.auerbach@mpicc.de gesandt werden. In jedem Fall ben鰐igt die Redaktion zus鋞zlich einen textidentischen Papierausdruck. Bei mehreren Autoren ist eine Kontaktadresse anzugeben, 黚er die der nachfolgende Schriftwechsel einschlie遧ich der Bekanntgabe des Begutachtungsergebnisses erfolgen soll. Beitr鋑e m黶sen den unten (siehe unter 3.) aufgef黨rten Richtlinien zur Manuskriptgestaltung entsprechen, andernfalls werden sie zur點kgesandt und m黶sen neu eingereicht werden. Die Autor/innen erhalten umgehend (innerhalb von 3 Tagen) per Mail eine Eingangsbest鋞igung der Redaktion sowie nach Beendigung des Gutachtenverfahrens eine Nachricht 黚er die Ver鰂fentlichungsentscheidung.
Es werden nur Originalbeitr鋑e angenommen. Sie d黵fen nicht gleichzeitig oder w鋒rend des Annahmeverfahrens anderweitig ?auch nicht in Ausz黦en ?zur Ver鰂fentlichung angeboten werden oder schon ver鰂fentlicht sein. Eine Zweitver鰂fentlichung ?auch in Ausz黦en oder als 躡ersetzung in eine andere Sprache einschlie遧ich einer Bereitstellung im Internet ?bedarf der Zustimmung von Verlag und Schriftleitung.
Mit der Annahme eines Manuskripts erwirbt ?entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ?die Carl Heymanns Verlag GmbH vom Verfasser alle Rechte zur Ver鰂fentlichung, auch das Recht der weiteren Vervielf鋖tigung zu gewerblichen Zwecken im Wege fotomechanischer oder anderer Verfahren ?dies gilt insbesondere auch f黵 die Bereitstellung im Internet.
3. Manuskriptgestaltung
Manuskripte m黶sen als Word-Datei (bevorzugt rtf-Format) in Times New Roman auf DIN A 4-Seiten mit Seitenr鋘dern von 2,5 cm in Schriftgr鲞e 12 Punkt im Blocksatz einzeilig geschrieben sein. Jegliche Automatismen wie Silbentrennung, Formatvorlagen, 躡erschriftennummerierung usw. sollen ausgeschaltet sein. Seitennummerierung und Fu遪otenautomatisierung sind erforderlich. Unter Gliederungsgesichtspunkten k鰊nen einzelne Abs鋞ze in 10 Punkt geschrieben werden.
3.1 Reihenfolge
Die folgende Reihenfolge ist einzuhalten:
- Titel des Beitrages in 14 Punkt zentriert, Untertitel in 12 Punkt zentriert,
- Vor- und Nachname des Autors/der Autoren in Kursivschrift 12 Punkt zentriert,
- Zusammenfassung in deutscher Sprache mit max. 5 Schl黶selw鰎tern in 10 Punkt
- Text des Beitrages in 12 Punkt,
- englischer Titel des Beitrages,
- Summary in englischer Sprache (von einem Native Speaker mit kriminologischen Fachkenntnissen 黚erarbeitet) mit max. 5 Keywords in 10 Punkt,
- Literatur in 10 Punkt,
- Anschrift des Autors/der Autoren (Akademischer Titel, Vorname, Name, Institution, Stra遝, PLZ, Ort, Mail-Adresse) in 10 Punkt.
3.2 Formale Gliederung des Textes
Die Abschnittgliederung erfolgt numerisch, alle 躡erschriften sind in 12 Punkt, kursiv zu schreiben, z.B.
1. Theorien 2. Forschungsergebnisse 2.1 Fragebogen 2.2 Ergebnisse 2.2.1 Soziodemographische Merkmale
3.3 Hervorhebungen
Hervorhebungen im Text sind ausschlie遧ich kursiv erw黱scht (kein Fettdruck, keine Unterstreichungen, kein gesperrter Text).
3.4 Anmerkungen/Fu遪oten
Anmerkungen k鰊nen als Fu遪oten am Ende jeder Seite in 10 Punkt, einzeilig, Blocksatz erscheinen. Dabei muss das in Word g鋘gige automatische Fu遪otenprogramm benutzt werden, das eine dynamische fortlaufende automatische Nummerierung gew鋒rleistet. Der Fu遪otentext sollte grunds鋞zlich nicht mehr als ein Viertel des Seitenraumes einnehmen.
3.5 Tabellen
Tabellen sind nur sparsam zu verwenden, in Word mit Tabellenprogramm (wahlweise Excel) zu erstellen und direkt in den Text an der gew黱schten Stelle einzuf黦en. Sie sollten nach M鰃lichkeit die Satzspiegelbreite von 12,2 cm einhalten. Die Schriftgr鲞e der Tabellen betr鋑t 10 Punkt (wahlweise 9 Punkt bei umfangreichen Tabellen). In den Spalten sind die Zahlen numerisch untereinander anzuordnen. Der Spalteninhalt ist (ausgenommen die erste Spalte) zu zentrieren. Die Tabellen m黶sen nummeriert sein, mit einer Tabellen黚erschrift in 12 Punkt, kursiv und einem Text, der 黚ersichtlich den Inhalt der Tabelle wiedergibt. Erl鋟terungen zur Tabelle (wie etwa Quellenangaben, Bemerkungen, Verweise zu einzelnen Begriffen o.?) werden am Ende au遝rhalb der Tabelle in 8 Punkt mit * bzw. ** angegeben.
Beispiel:
Tabelle 1 Verurteilte nach Einschlie遳ng bzw. Jugendstrafe im L鋘dervergleich im Jahr 1999
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L鋘der |
Anzahl der nach Jugendstrafrecht Verurteilten |
davon Anzahl der freiheitsentziehenden Strafen |
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Schweiz* |
12238 |
948 |
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Deutschland** |
93602 |
17645 |
* Bundesamt f黵 Statistik (1999). Statistik der Jugendstrafurteile, Tabelle 5 (Stand April 2001). ** Daten aus Statistisches Bundesamt (1999). Rechtspflege/Strafverfolgung, Tabelle 4, 60 (Stand Februar 2001).
3.6 Abbildungen, Graphiken
Abbildungen und Graphiken sollen nur in geringer Anzahl verwendet werden. Die Beschriftung erfolgt in Times New Roman; die Satzspiegelbreite von 12,2 cm ist m鰃lichst einzuhalten.
Die Graphiken sind zus鋞zlich als separate Datei zu liefern (bevorzugt Word oder PDF; Powerpoint nur bei schwarz/wei?angelegten Grafiken; andernfalls Angabe des verwendeten Graphikprogramms).
Abbildungen m黶sen komplett korrigiert sein, da keine inhaltlichen Ver鋘derungen mehr vorgenommen werden k鰊nen.
Die Wiedergabe von verschiedenen F黮lfl鋍hen in Diagrammen sollte durch Verwendung unterschiedlicher Muster vorgenommen werden, da die Zeitschrift einfarbig schwarz gedruckt wird. Eine Kennzeichnung durch unterschiedliche Grauwerte ist nur f黵 max. zwei Graustufen m鰃lich).
Die Abbildungsbezeichnung (z.B. Abbildung 1) sollte nicht in der Graphik erscheinen, sondern im Text als 躡erschrift.
Die Graphiken d黵fen keine festen Randma遝 haben, da sonst die Abst鋘de zum Text von mitunter mehreren Zentimetern nicht entfernt werden k鰊nen.
3.7 Literaturangaben
Literaturangaben im Text werden mit dem Nachnamen der Autoren (in Kursivschrift, ohne nachfolgendes Komma) und dem Ver鰂fentlichungsjahr, m鰃lichst auch mit Seitenzahl (ohne 凷.") gekennzeichnet (Brandis 2004, 321). Zwei Autoren werden mit & verbunden (Meier & Brauer 2005, 12 ff.). Bei drei Autoren werden bei der ersten Nennung alle drei Namen (Schmitt, Meyer & Kurze 2005, 41), bei sp鋞eren Nennungen nur der Name des Erstautors mit dem Zusatz u.a. bei deutschen Titeln (Schmitt u.a. 2005) bzw. mit et al. bei ausl鋘dischen Titeln (Carter et al. 2005) angegeben. Bei mehr als drei Autoren werden nur der Name des Erstautors mit dem Zusatz u.a. bzw. et al. und die Jahreszahl angegeben. Bei mehreren Arbeiten eines Autors mit gleichem Erscheinungsjahr sollen Kleinbuchstaben zur Unterscheidung benutzt werden (2004a, 2004b usw.). Beim Zitieren zweier Werke eines Autors sind die Ver鰂fentlichungsjahre durch Semikolon zu trennen (Meier 2003; 2005). Das Gleiche gilt f黵 die Aufz鋒lung mehrerer Autoren (Schmidt 1999; Brandis 2004; Gebauer u.a. 1998; Myers et al. 2006).
Ein Literaturverzeichnis (in 10 Punkt) ist am Ende des Artikels anzuf黨ren. Dort erscheint nur die im Text zitierte Literatur in alphabetischer Reihenfolge der Verfassernamen (mit abgek黵ztem Vornamen in kursiv), Erscheinungsjahr in Klammern, vollem Titel des Beitrages und Erscheinungsort. Die Literaturangaben werden fortlaufend hintereinander geschrieben und mit einem Gedankenstrich voneinander getrennt. Bei mehreren Werken eines Autors wird mit der j黱gsten Ver鰂fentlichung begonnen.
Bei g鋘gigen Zeitschriften die 黚lichen Abk黵zungen verwenden: KrimJ, MschrKrim, KZfSS, BewHi, ZfStrVo, ZStW, NJW, NStZ usw.
Beispiele:
Zeitschriftenartikel*:
LaFree, G. & Birkbeck, C. (1991). The neglected situation: a cross-national study of the situational characteristics of crime. Criminology 29, 73-98. ?Lonsway, K.A., Welch, S. & Fitzgerald, L.F. (2001). Police training in sexual assault response. Criminal Justice and Behaviour 28, 695-730. ?Kinzig, J. (1998). Der Hang zu erheblichen Straftaten und was sich dahinter verbirgt. NStZ, 14-19.
Monographien*:
Bange, D. & Deegener, G. (1996). Sexueller Missbrauch an Kindern. Ausma? Hintergr黱de, Folgen. Weinheim. ?Farrington, D.P. (2005) (ed.). Integrated Developmental and Life-Course Theories of Offending. New Brunswick/NJ. ?Gibbs, J.P. (1975). Crime, Punishment, and Deterrence. New York. ?Kerner, H.-J. & Kaiser, G. (1990) (Hrsg.). Kriminalit鋞: Pers鰊lichkeit, Lebensgeschichte und Verhalten. Berlin.
Beitr鋑e in Sammelb鋘den*:
Leygraf, N. (2000). Begutachtung der Prognose im Ma遰egelvollzug, in: U. Venzlaff und K. Foerster (Hrsg.), Psychiatrische Begutachtung, 350-358. 3. Aufl. M黱chen, Jena. ?Painter, K. & Farrington, D.P. (1995). The crime reducing effect of improved street lightning, in: R.V. Clarke (ed.), Situational Crime Prevention, 209-226. New York.
* Bitte beachten: Bei englischen Monographien werden alle Substantive, Adjektive und alle W鰎ter mit mehr als 4 Buchstaben gro?geschrieben (im Gegensatz zu englischen Zeitschriftenaufs鋞zen und Beitr鋑en aus Sammelb鋘den).
4. Begutachtung
Alle eingereichten und potentiell geeigneten Manuskripte werden von der Redaktion in anonymisierter Form zwei externen Fachwissenschaftlern zur Begutachtung vorgelegt. Auf der Basis der Gutachten entscheiden die drei Herausgeber, ob ein Manuskript ?gegebenenfalls mit 膎derungsauflagen ?zur Ver鰂fentlichung angenommen wird. Die Autor/innen bekommen nach Abschluss dieses Verfahrens die Beurteilungen der beiden externen Gutachter (ggf. mit 膎derungsvorschl鋑en) zugeschickt sowie die endg黮tige Entscheidung der Herausgeber mitgeteilt. Die Namen der Gutachter bleiben unbenannt.
5. Belegexemplare
F黵 jeden Artikel, Forumsbeitrag oder Bericht erhalten die Autoren/innen kostenlos 5 Hefte der jeweiligen Ausgabe ?f黵 Rezensionen 1 Heft. Ein Autorenhonorar ist leider nicht vorgesehen.
6. Web-Site
Die Monatsschrift f黵 Kriminologie und Strafrechtsreform kann unter www.mschrkrim.de aufgerufen werden. Es besteht eine deutsche und englische Version. Dort finden sich in einem Archiv (zur點kreichend bis 1998) alle Inhalte der erschienenen Hefte mit kurzen Zusammenfassungen bzw. Summaries der Beitr鋑e und Seitenzahlen. Zus鋞zlich sind das Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes und sein voraussichtlicher Erscheinungstermin abrufbar.
Editorial Board
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Herausgeber |
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Professor Dr. iur. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht, Freiburg i. Br. |
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Professor Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Marburg |
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Professor Dr. iur. Stephan Quensel, Bremen |
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Schriftleitung |
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Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Günterstalstr. 73 79100 Freiburg i.Br. E-Mail: h.j.albrecht@mpicc.de Tel.: 0761-7081-204 |
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Redaktion |
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Dipl.-Psych. Ulrike Auerbach Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Günterstalstr. 73 79100 Freiburg i.Br. E-Mail: u.auerbach@mpicc.de Tel.: 0761-7081-210 |
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Beirat |
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Professor Dr. iur. Klaus Boers, Münster |
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Professor Dr. iur. Kai-D. Bussmann, Halle/Saale |
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Professor Dr. iur. Roland Hefendehl, Freiburg i. Br. |
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Professor Dr. soz.wiss. Susanne Karstedt, Keele/UK |
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Professor Dr. med. Hans-Ludwig Kröber, Berlin |
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Professor Dr. phil. Dr. h.c. Friedrich Lösel, Cambridge/UK und Erlangen |
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Professor Dr. phil. Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Siegen |
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Professor Dr. rer. nat. Elisabeth Müller-Luckmann, Braunschweig |
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Professor Dr. rer. pol. Kai-Dieter Opp, Leipzig |
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Dr. Christa Pelikan, Wien |
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Professor Dr. phil. Karl-Heinz Reuband, Düsseldorf |
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Professor Dr. rer. pol. Fritz Sack, Hamburg |
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Professor Dr. iur. Dipl.-Psych. Hans Joachim Schneider, Münster |
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Professor Dr. iur. Horst Schüler-Springorum, München |
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Professor Dr. iur. Klaus Sessar, Hamburg |
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Professor Dr. iur. Dr. h.c. Klaus Tiedemann, Freiburg i. Br. |
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Verlag |
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Carl Heymanns Verlag GmbH - Ein Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland Luxemburger Str. 449 D-50939 Köln Telefon (0221) 94373-7000 Telefax (0221) 94373-7201 e-mail: info@heymanns.com Internet: http://www.wolterskluwer.de Postbank Köln 8 20 20-501 |
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Abonnement |
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Jahresabonnement |
Euro 114,00 zzgl. Versandkosten (ca. Euro 8,60 Inland / Euro 14,90 Ausland) |
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Studentenpreis |
Euro 62,00 zzgl. Versandkosten (ca. Euro 8,60 Inland / ca. Euro 14,90 Ausland) |
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Einzelheft |
Euro 22,- zzgl. Versandkosten (ca. Euro 2,27 Inland / ca. Euro 3,20 Ausland) je nach Heftumfang |
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